
© Pexels/Pavel Danilyuk
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Symbolbild
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Die Angeklagten haben nun sechs Monate Zeit, jeweils einen Betrag im mittleren vierstelligen Bereich an vom Gericht bestimmte Tierschutzorganisationen zu zahlen. Kommen sie dieser Auflage fristgerecht nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Andernfalls wird es wieder aufgenommen.
Die Tierrechtsorganisation ANINOVA, die nach eigenen Angaben Missstände in dem Schlachthof aufgedeckt hatte, zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. Dass die Angeklagten ohne strafrechtliche Verurteilung davonkämen, sende aus Sicht der Organisation ein falsches Signal.
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