
© Radio Köln/Waltel
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Der angeklagte AWB-Fahrer.
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Die Richterin am Kölner Amtsgericht legte am Mittwochvormittag fest, dass der Mann lediglich 2.000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen soll. Der Müllwagenfahrer ist damit auch nicht vorbestraft.
Er hatte den Siebenjährigen beim Rechtsabbiegen übersehen. Das Kind kam unter die Hinterachse des Müllwagens und starb noch am Unfallort. Die Richterin kam aber zur Überzeugung, dass es ein Unfall und keine fahrlässige Tötung war.
Der AWB-Mitarbeiter selbst sagte, er wünschte, er könne alles rückgängig machen. Er ist selbst Vater von zwei Kindern und seit dem Unfall Ende Mai 2018 arbeitsunfähig.
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