
© Radio Köln
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Symbolbild: Gerichtsakten
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Ein Werbeplakat für die Show „Simply The Best - Die Tina Turner Story“ durfte so nicht mehr verwendet werden. Die Begründung: Der Name zusammen mit dem Bild einer Doppelgängerin könne den Eindruck vermitteln, Tina Turner selbst trete auf. Gegen diese Entscheidung hatte der Tour-Veranstalter Berufung eingelegt. Jetzt wird der Fall in der nächst höheren Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt.
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