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Kölner Landgericht
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Der Mann soll ins Wohnhaus des Opfers eingestiegen sein und dort mit einer Gaspistole auf ihn eingeschlagen haben. Gegenstände wurden nicht entwendet, weil das Opfer andere Personen alarmieren konnte, die dann wiederum die Polizei gerufen hatten. Das Gericht hat drei Verhandlungstage angesetzt.
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