
© Radio Köln
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Symbolbild: Landgericht
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem einen Angeklagten gefährliche Körperverletzung und dem Anderen Beihilfe dazu vor. Dabei geht es um eine Tat aus dem Juni 2022. Nach einem Streit sollen sich die Angeklagten mit dem späteren Opfer verabredet haben. Am Treffpunkt angekommen, soll einer der Angeklagten dann unmittelbar auf das Auto zugelaufen sein, in dem das Opfer saß, und hier mit einem Messer mehrfach auf ihn eingestochen haben. Der Mann konnte noch verletzt fliehen. Mitte November soll das Urteil fallen.
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