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Quarantäne-Anordnung ist kein Kündigungsgrund
© Radio Köln
Symbolbild: Gerichtsakten
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Quarantäne-Anordnung ist kein Kündigungsgrund

(DD|Symbolbild) Eine behördliche Quarantäne-Anordnung ist kein Kündigungsgrund. Das hat das Kölner Arbeitsgericht jetzt entschieden. In dem konkreten Fall hatte ein Dachdeckerbetrieb seinem Mitarbeiter gekündigt, weil er die schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes nicht vorlegen konnte. 

Veröffentlicht: Donnerstag, 22.04.2021 07:51

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Das Gesundheitsamt hatte dem Mann telefonisch häusliche Quarantäne verordnet, weil er als Kontaktperson galt. Darüber hat er seinen Arbeitgeber informiert. Der vermutete aber, dass sich sein Mitarbeiter vor der Arbeit drücken wollte. Weil auch Tage später das Gesundheitsamt noch keine schriftliche Bestätigung verschickt hatte, hat der Arbeitgeber gekündigt.

Das Gericht sah die Kündigung allerdings als sittenwidrig und treuwidrig an. Der Mann habe sich lediglich an die behördliche Anordnung gehalten.

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