
Räumung war rechtswidrig
(SR|Archivfoto) Die Räumung des Hambacher Forst war rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt für einen der damaligen Bewohner des Waldstückes entschieden. Er war vor Gericht gezogen, weil er die Räumung und Zerstörung seiner Wohnung für rechtswidrig hielt.
Veröffentlicht: Mittwoch, 08.09.2021 15:48
Das Land NRW hatte die Stadt Kerpen im Herbst 2018 angewiesen, Baumhäuser und andere Anlagen im Hambacher Forst zu beseitigen. Gegen ihren Willen ließ die Stadt Kerpen daraufhin Baumhäuser, Plattformen, Unterstände und Zelte entfernen. Es kam zu sehr unschönen Szenen, denn die Bewohnerinnen und Bewohner leisteten massiven Widerstand. Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung mit verschiedenen rechtlichen Mängeln. Vor allem sei aus der Weisung des Landes erkennbar, dass die Entfernung der Menschen vorrangiges Ziel war. Die baurechtliche Unzulässigkeit sei nur vorgeschoben worden.