
© Radio Köln/Waltel
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Im Kölner Stadtgebiet wäre dann Baden im Rhein verboten. Als Baden im Rhein gilt laut dem Vorschlag jedes Betreten: Schwimmen, im Wasser waten, im Wasser spielen aber auch die Nutzung von Luftmatratzen oder Schwimmtieren. Wer sich nicht dran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, und die kann teuer werden: eine Strafe von bis zu 1.000 Euro droht.
Wassersport wie Rudern oder Kanufahren bleibt erlaubt, wenn qualifiziertes Fachpersonal eingetragener und anerkannter Wassersportvereine dabei ist. Auch Angeln und genehmigte Veranstaltungen sollen erlaubt bleiben, zum Beispiel könnten das Wettkämpfe wie ein Triathlon sein.
Über welche Themen der Stadtrat heute sonst noch spricht, lest ihr hier.
(FW|KU|Symbolbild)
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