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Nachdem der Arzt aus dem OP-Saal geholt wurde, teilte man ihm mit, dass er fristlos gekündigt sei. Das Klinikum begründet sein Vorgehen als zwingend. Außerdem schieben sie dem Arzt die Schuld für den Abbruch der OP zu. Er soll bereits drei Tage zuvor zum Gespräch mit der Klinikleitung eingeladen worden sein mit der Anweisung, gegebenenfalls geplante Operationen an dem Termin zu verschieben. Wer am Ende Recht hat, soll am Donnerstag in einem ersten Gütetermin vor Gericht geklärt werden.
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