
Reaktionen auf Ratsbeschluss
(GDM|Symbolbild) Köln ist eine Stadt mit viel Außengastronomie. Damit die Betriebe während der Pandemie draußen auch mehr Plätze anbieten können, hatte die Stadt Sonderregelungen geschaffen. Diese sollen zwar auch dieses Jahr weiter gelten – die Betriebe müssen nun aber wieder dafür bezahlen. Das hat der Stadtrat am Donnerstag entschieden.
Veröffentlicht: Samstag, 05.02.2022 12:50
Die Opposition im Rat, sowie IHK und Deutscher Hotel und Gaststättenverband (DEHOGA), hatte zuvor die weitere Aussetzung der Gebühren gefordert. Laut Daniel Rabe, von der Gewerkschaft IG-Gastro, seien die Gebühren gar kein Problem. Die Stimmung sei nach dem Ratsbeschluss gut:
‚‚Für uns ist es eine ganz gute Ausgangssituation, dass wir für die nächsten Jahre jetzt mitgestalten können und da langfristig planen können. Das heißt konkret, dass uns jetzt zugesagt wurde, dass wir auch 2023 schon die Park- und Nebenflächen nutzen dürfen und, dass wir gemeinsam mit der Verwaltung für die Jahre danach besprechen wollen, wie es weitergeht, aber dass wir langfristig, wir gehen von den nächsten 5 bis 10 Jahren aus, die Flächen nutzen dürfen.‘‘
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Köln ist dagegen enttäuscht von der Entscheidung der Stadtpolitik. Viele Betriebe stünden vor der Frage der freiwilligen Schließung, da die Einnahmen die Ausgaben nicht deckten, so DEHOGA-Sprecher Christoph Becker. Der Beschluss solle aufgehoben und die Gastro von der Gebühr befreit werden, fordert er mit Blick in unsere Nachbarstadt Düsseldorf. Dort hatte der Stadtrat gerade einstimmig für eine weitere Aussetzung der Terrassengebühren gestimmt.