
Rechtsanwalt beantwortet Fragen zu Urlaubs-Rückkehrern
Das Sommerferien-Guthaben beträgt bei uns in Köln noch rund zwei Wochen. Die Frage, die sich immer mehr von Euch jetzt in der Urlaubszeit stellen: Wie verhalte ich mich als „Reise-Rückkehrer“, wenn mein Reiseland plötzlich zum Risikogebiet erklärt wurde? Wir haben dazu den Kölner Rechtsanwalt Marcus Werner um seine Einschätzung gebeten.
Veröffentlicht: Montag, 27.07.2020 15:09
Wir haben ihn außerdem gefragt, ob der Arbeitgeber mich als Urlaubs-Rückkehrer zwingen kann, einen Corona-Test zu machen?
Rechtsanwalt Marcus Werner hat uns aber auch gesagt: Der Arbeitgeber hat durchaus das Recht, mich in unbezahlten Zwangsurlaub zu schicken, wenn ich in einem Risikogebiet war.
Wer hingegen im Restaurant falsche Angaben bei der Gästeliste macht, sich also zum Beispiel mit Max Mustermann einträgt, muss mit Konsequenzen rechnen.