Rechtsanwalt beantwortet Fragen zu Urlaubs-Rückkehrern

Das Sommerferien-Guthaben beträgt bei uns in Köln noch rund zwei Wochen. Die Frage, die sich immer mehr von Euch jetzt in der Urlaubszeit stellen: Wie verhalte ich mich als „Reise-Rückkehrer“, wenn mein Reiseland plötzlich zum Risikogebiet erklärt wurde? Wir haben dazu den Kölner Rechtsanwalt Marcus Werner um seine Einschätzung gebeten.

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Wir haben ihn außerdem gefragt, ob der Arbeitgeber mich als Urlaubs-Rückkehrer zwingen kann, einen Corona-Test zu machen?

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Rechtsanwalt Marcus Werner hat uns aber auch gesagt: Der Arbeitgeber hat durchaus das Recht, mich in unbezahlten Zwangsurlaub zu schicken, wenn ich in einem Risikogebiet war.

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Wer hingegen im Restaurant falsche Angaben bei der Gästeliste macht, sich also zum Beispiel mit Max Mustermann einträgt, muss mit Konsequenzen rechnen.

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