
© Stadt Köln - PK vom 23.11.2020
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Köln sei auf die Beschlüsse von Bund und Land gut vorbereitet. Zum Beispiel gelte in Köln - zumindest zeitlich beschränkt – bereits ein Alkoholkonsumverbot. Über mögliche lange Betriebsferien wird die Verwaltung noch beraten, heißt es. Denn davon seien viele Serviceleistungen für die Kölner wie Kundenzentren, Standesamt oder KFZ- Zulassungsstelle betroffen. Geöffnet bleiben die Kindertageseinrichtungen und Tagespflege-Angebote. Hier hofft die Stadt auf die Kontaktbeschränkungen und dass nicht alle Eltern die Angebote nutzen.
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