
Revision im Bähner-Prozess eingelegt
(DD|Archivbild) Seit dem 10. Januar ist klar: Der ehemalige CDU-Bezirkspolitiker aus Porz, Hans-Josef Bähner, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Vorwurf lautete gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und unerlaubter Waffenbesitz.
Veröffentlicht: Donnerstag, 20.01.2022 06:06
Bähner und sein Anwalt hatten den gesamten Prozess an einer Notwehr-Version festgehalten. Sein Anwalt bezeichnete das Urteil als Fehlurteil und kündigte Revision an. Wie uns das Landgericht bestätigt hat, hat Bähners Anwalt am Mittwoch vergangener Woche die Revision für seinen Mandanten eingelegt. Bei Strafsachen betrifft das immer den Bundesgerichtshof. Es ist die letzte Möglichkeit für Bähner, seine Version des Tatabends glaubhaft zu machen. Sollte er scheitern, ist das Urteil rechtskräftig und er muss in Haft. Das Urteil war ohne Bewährung ausgesetzt. Vor zwei Jahren schoss Hans-Josef Bähner in der Nähe seines Wohnhauses in Porz auf einen Mann und beleidigte ihn rassistisch.