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Revision im Glukose-Prozess eingelegt
© Radio Köln/Waltel
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Revision im Glukose-Prozess eingelegt

(SR|Symbolbild) Die Kölner Staatsanwaltschaft hat im sogenannten Glukose-Prozess Revision eingelegt. Das hat ein Sprecher auf Radio Köln Nachfrage bestätigt. Es gehe darum, die schriftliche Urteilsbegründung prüfen zu können, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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Vergangene Woche hatte das Kölner Landgericht eine Apothekerin der Heilig-Geist-Apotheke in Longerich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage allerdings eine Verurteilung wegen versuchten Mordes beantragt, was ein deutlich höheres Strafmaß bedeuten würde. Die Apothekerin hatte im September 2019 zwei Substanzen verwechselt. Eine 28-jährige Schwangere und ihr ungeborenes Kind starben an dieser vergifteten Glukosemischung.  

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