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Rheinsprung ist kein Kündigungsgrund
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Rheinsprung ist kein Kündigungsgrund

(RO|Symbolbild) Ist der Sprung in den Rhein bei einer Firmenfeier in Köln ein Kündigungs-Grund? Nein, hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden.

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Eine Abmahnung hätte es auch getan. Der Arbeitgeber hatte den Sprung von einem Partyschiff mit dem fristlosen Rauswurf quittiert. Die Aktion vergangenen September bei uns in Köln habe den Betriebsfrieden massiv gestört. Beide Seiten haben der Abmahnung zugestimmt. Der Mann darf jetzt weiter für die Firma arbeiten.

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