Rizin-Prozess geht mit langer Haftstrafe zu Ende

(PR|Symbolbild) Der Rizin-Prozess ist mit einer zweiten langen Haftstrafe zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Kölnerin Yasmin H. wegen der Vorbereitung eines islamistischen Terroranschlags in Deutschland zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

© Radio Köln/ Waltel

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 44-Jährige zum Islam konvertierte Frau mit ihrem bereits zu 10 Jahren Gefängnis verurteiltem Mann, einen Anschlag mit dem Biokampfstoff Rizin und vielen Toten geplant und vorbereitet hat. Mit dem Urteil bleibt der Senat unterhalb der Forderung der Bundesanwaltschaft, diese hatte neun Jahre gefordert. Die Verteidigung dagegen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Die Anwältin der zum Islam konvertierten 44-jährigen Kölnerin hatte in der Verhandlung den Vorwurf der Vorverurteilung durch das Gericht wiederholt. Die Unschuldsvermutung für ihre Mandantin habe der Senat mehrfach verletzt. 

Vor allem die Frage des Motivs sei ungeklärt. Warum hätte die siebenfache Mutter einen Anschlag planen sollen und damit ihre Kinder, das Wichtigste im Leben, im Stich lassen, so die Verteidigerin. Auch die Angeklagte selbst ergriff noch einmal das Wort. Sie entschuldigte sich bei ihren Kindern und bestritt erneut, an Anschlagsplänen beteiligt gewesen zu sein.

Für die Anklage stand aber fest, dass die siebenfache Mutter an den Anschlagsplänen und dem Bombenbau beteiligt gewesen sei, sagte Bundesanwältin Bauer in ihrem Plädoyer. Die angeklagte Kölnerin habe eine radikal-islamistische Weltanschauung und billige Gewalt und das Töten Ungläubiger, sagte die Bundesanwältin.

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