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Schmerzensgeld für Kind in Quarantäne abgelehnt
© Radio Köln
Symbolbild: Landgericht
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Schmerzensgeld für Kind in Quarantäne abgelehnt

(PW|Symbolbild) Eine häusliche Quarantäne kann zu psychischen Belastungen führen. Das Landgericht Köln hat die Zahlung von Schmerzensgeld für ein Kindergartenkind jedoch abgelehnt, weil das Gesundheitsamt Köln bei Erlass der Quarantäneanordnung alles richtig gemacht habe. Die dreijährige Klägerin, im Prozess durch ihre Eltern vertreten, behauptet, durch die angeordnete Quarantäne psychische Schäden erlitten zu haben.

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Die Dreijährige sei während der Isolation immer aggressiver geworden und habe unter Schlafstörungen gelitten. Sie forderte von der Stadt deswegen 3000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht wies die Klage ab, weil die Stadt das Kind zu Recht in Isolation geschickt habe. Es habe die Gefahr bestanden, dass es infektiös sei. Wegen eines positiv getesteten anderen Kindergartenkindes in derselben Gruppe ordnete das Gesundheitsamt Köln die häusliche Quarantäne für über 10 Tage an. Die Möglichkeit einer Verkürzung dieser Zeit durch einen negativen Test gab es nicht.  

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