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Schmerzensgeld nach OP-Verschiebung
© Radio Köln
Symbolbild: Gerichtsakten
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Schmerzensgeld nach OP-Verschiebung

(JW) Eine Klinik kann im Einzelfall verpflichtet sein, die Einwilligung eines Patienten zu einer OP nochmals zu überprüfen. Das hat das Oberlandesgericht Köln jetzt entschieden und damit einer 54-jährigen Klägerin Recht gegeben. Die Frau hatte sich den Oberschenkelhals gebrochen und war nachts in eine Klinik eingeliefert worden.

Veröffentlicht: Sonntag, 10.03.2019 09:18

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Die Klinik-Ärzte hatten der Frau eine Operation am nächsten Tag empfohlen. Obwohl die Klägerin skeptisch war, willigte sie ein. Eigentlich wollte sie noch eine zweite Meinung ihres vertrauten Orthopäden hinzuziehen, doch die OP wurde in die frühen Morgenstunden vorverlegt. Das Oberlandesgericht erklärt dazu: Die Einwilligung der Patientin sei in diesem Fall unwirksam gewesen. Sie hätte nicht genug Zeit für ihre Entscheidung gehabt. Die Ärzte hätten sie sich deswegen am nächsten Tag noch einmal bestätigen lassen müssen. Weil sie das nicht getan haben, wurden der Klägerin jetzt 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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