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Dazu gehören neben Testzentren, Apotheken, Ärztinnen und Ärzten beispielsweise auch Zahnärztinnen und -ärzte oder sogar Drogerien und tierärztliche Praxen, erklärte NRW-Gesundheitsminister Laumann am Mittwochvormittag. Interessierte Einrichtungen müssen sich demnach bis zum 19. März beim Gesundheitsamt der Stadt Köln melden. Dort müssen die Einrichtungen versichern, dass sie die vom Ministerium festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Die Abrechnung der Kosten für die Tests erfolgt dann über die Kassenärztliche Vereinigung.
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