Schon zwei betrunkene E-Scooterfahrer gestoppt

(MH| Symbolbild) Die Kölner Polizei hat bereits zwei betrunkene E-Scooter-Fahrer innerhalb einer Woche aus dem Verkehr gezogen.  

© AWB Köln

Donnerstagnacht hat die Polizei einen E-Scooterfahrer mit 1,1 Promille auf dem Hohenzollernring gestoppt. Sie beschlagnahmte den Roller. Elektrofahrzeuge dürfe man genau wie Autos nur mit einem Promillewert bis 0,5 fahren, darauf weist die Polizei in diesem Zusammenhang hin. Je nach Promillewert und dem Umfang der Ausfallerscheinungen begehe der Rollerfahrer, wenn er den Straßenverkehr gefährde, sogar eine Straftat. Wenn er einen Menschen verletze oder ein Sachschaden entstehe, müsse der Fahrer mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Bei dem anderen Fahrer, einem 19-Jährigen, wurden 1,3 Promille gemessen. Neben einem Strafverfahren steht dem jungen Mann auch noch weiterer Ärger ins Haus: Der Roller hatte nämlich keine EU-Typengenehmigung und war auch nicht versichert.

Erst Donnerstag hatte der TÜV Rheinland seine Untersuchungen zu E-Scootern vorgestellt. Demnach kommt es bei der Sicherheit von E-Scootern unter anderem auf die Größe der Räder an. Große Räder bieten mehr Halt beim Überfahren von Bordsteinen und Schlaglöchern. Außerdem rät der TÜV dringend dazu, einen Helm während der Fahrt zu tragen.

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