Schüler jobben: Regeln für Ferienjobs für Jugendliche

(SR | Foto: Symbolbild) In den Sommerferien verdienen sich viele Kölner Schülerinnen und Schüler gerne was zu ihrem Taschengeld dazu. Seit Montag ist wieder Ferienzeit. Dabei müssen die Jugendlichen und die Firmen, bei denen sie jobben, auf einige Regeln achten, so der Gewerkschaftsbund Köln/Bonn. 

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Gefährliche Arbeiten seien für Kinder generell tabu. Erlaubt sind per Gesetz nur leichte Arbeiten wie Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Auch schwere körperliche Arbeit ist für junge Menschen verboten, so der DGB Köln/Bonn.

Zwischen 13 und 14 Jahren dürfen Kinder nur mit Zustimmung ihrer Eltern arbeiten und das auch nur bis zu drei Stunden täglich zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Das Mindestlohngesetz gilt für unter 18-Jährige bei Ferienjobs nicht.

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