
Schüler muss nach Nachmittagsbetreuung in Quarantäne
(PW|Foto:Symbolbild) Die Stadt Köln durfte eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für einen Schüler einer Kölner Grundschule anordnen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden und den Eilantrag des betroffenen Viertklässlers abgelehnt.
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Er habe mit einem Coronavirus infizierten Mitschüler bei der Nachmittagsbetreuung engen Kontakt gehabt. Die Quarantäneanordnung sei auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes rechtmäßig, so das Gericht. Auch wenn das Robert-Koch-Institut Personen, die sich in demselben Raum mit infizierten Personen aufgehalten haben, aber keinen 15-minütigen face-to-face-Kontakt gehabt haben, grundsätzlich als Kontaktpersonen mit einem geringeren Infektionsrisiko einstuft.
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