Schüler muss nach Nachmittagsbetreuung in Quarantäne

(PW|Foto:Symbolbild) Die Stadt Köln durfte eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für einen Schüler einer Kölner Grundschule anordnen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden und den Eilantrag des betroffenen Viertklässlers abgelehnt. 

Er habe mit einem Coronavirus infizierten Mitschüler bei der Nachmittagsbetreuung engen Kontakt gehabt. Die Quarantäneanordnung sei auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes rechtmäßig, so das Gericht. Auch wenn das Robert-Koch-Institut Personen, die sich in demselben Raum mit infizierten Personen aufgehalten haben, aber keinen 15-minütigen face-to-face-Kontakt gehabt haben, grundsätzlich als Kontaktpersonen mit einem geringeren Infektionsrisiko einstuft. 

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