
Selbstständigen ohne Geschäftskonto droht Ärger
(PR|Foto: Symbolbild) Selbständigen ohne Geschäftskonto droht Ärger, wenn sie in der Corona-Krise die NRW-Soforthilfe beantragen. Nach den Betrugsversuchen hatten die Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht BaFIN und das Landeskriminalamt alle Banken und Sparkassen gebeten, verdächtige Soforthilfe-Zahlungen zu prüfen - ausdrücklich auch die, die auf Privat-Girokonten eingehen.
Veröffentlicht: Freitag, 17.04.2020 16:53
Ein Sprecher der Sparkasse Köln/Bonn bestätigte Radio Köln, dass vor allem Soforthilfe-Zahlungen auf Privat-Konten überprüft würden. In einigen Fällen würden Kunden auch direkt kontaktiert. Sollte ein Anfangsverdacht zum Betrug bestehen, könne das Kreditinstitut das betreffende Konto sogar kurzfristig sperren. So geschehen bei einem Kölner Solo-Selbstständigen, über den der Express berichtete.
Es komme vor, dass Selbständige ihre Umsätze übers Privatgirokonto laufen lassen, das sei aber nicht empfehlenswert, so der Sprecher.
Nachdem die NRW-Soforthilfe vergangene Woche wegen der Betrugsversuche gestoppt wurde, ist das Formular Freitag wieder online gegangen.