
© Radio Köln|Waltel
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Im August 2024 war ein damals 13-Jähriger mit seiner kleinen Schwester auf einem nicht versicherten E-Scooter über den Bürgersteig in Köln gefahren. Dabei erschrak eine 86-jährige Frau, stürzte und brach sich das Becken. Auch die Eltern tragen eine Mitschuld, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt und die Fahrt erlaubt hatten, so das Gericht. E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren und nur auf Fahrradwegen oder der Straße gefahren werden. (LE|Symbolbild)
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