
© Radio Köln|Waltel
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Er wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen schuldig gesprochen. Nach Angaben des Gerichts wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verhängt.
Damit fällt das Urteil deutlich höher aus als die zuvor verhängten vier Jahre und zehn Monate. Angehörige der Opfer sowie die Staatsanwaltschaft hatten die frühere Strafe als zu milde kritisiert. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin eine Neubewertung angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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