
Silvesternacht 2015: Kölner Ex-Polizeichef klagt vor OVG
(PR|Symbolbild) Fast sechs Jahre nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht befasst sich das Oberverwaltungsgericht in Münster mit dem damaligen Kölner Polizeipräsidenten Albers. Der klagt gegen seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Am Mittwoch startet der Prozess.
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Es geht für Albers um zwei Dinge. Zum einen sagt er, seine Entlassung nach den Vorfällen in der Silvesternacht sei nicht gerechtfertigt gewesen. Dann sieht er einen Verstoß gegen die Verfassung, weil Polizeipräsidenten in NRW politische Beamte sind. Sie dürfen ohne Angaben von Gründen jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Beides sah das Kölner Verwaltungsgericht als richtig an. Die Ermittlungen gegen die Kölner Polizei hatte die Staatsanwaltschaft Aachen eingestellt. Sie konnte beim Silvester-Einsatz der Polizei damals keine strafbaren Handlungen nachweisen.