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Sparkasse muss für Betrug aufkommen
© Radio Köln|Dähling
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Sparkasse muss für Betrug aufkommen

(DS|PR|Symbolbild) Eine Sparkasse muss einem Kunden 14.000 Euro zurückzahlen. Das hat das Landgericht Köln jetzt in einem Fall von Online-Betrug entschieden. 

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Kriminelle hatten die Telefonnummer der Bank genutzt, um an das Geld des Kunden zu kommen. Die Betrüger hatten sich am Telefon als Sparkassenmitarbeiter ausgegeben und erklärt, dass aufgrund aktueller Betrugsfälle sein Konto und seine Karte gesperrt worden seien und man sie nun wieder freischalten wolle. Dafür müsse der Kläger eine pushTAN freigeben. Das tat er auch, stellte aber später fest, dass 14.000 Euro auf dem Konto fehlten. Die muss die Sparkasse jetzt ersetzen. Laut Gericht hätte der Kläger nicht erkennen können, dass unter der ihm bekannten Telefonnummer Betrüger anrufen.

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