
© Foto: Daniel Dähling
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Deutsches Sport & Olympia Museum
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Ein Mann hatte das Museum verklagt, weil er sich in einem Parcours bei Weitsprüngen mit Zwei-Kilo-Hanteln in den Händen einen Sehnenriss in beiden Knien zugezogen hatte. Sportler müssten die Unfallgefahr nach dem Urteil selbst abschätzen. Der Betreiber der Sportstätte müsse die Sportler lediglich vor heimtückischen Objekten oder atypischen Gefahren schützen.
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