
© Radio Köln
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Die Sportlerin war für einen internationalen Wettkampf im Juni nominiert, durfte seitens des Verbandes aber nicht teilnehmen, da sie keine Covid-19-Impfung nachweisen konnte und ihr Genesenen-Status abgelaufen war. Laut Gericht war ihre Ablehnung durch den Verband rechtens, da dieser die Hygieneregeln aufgestellt habe, um die Athletinnen und Athleten beim Wettbewerb vor einer Infektion zu schützen.
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