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Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe
© Radio Köln
Sänger Herbert Grönemeyer
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Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe

(SB) Eine achtmonatige Bewährungsstrafe: Das fordert die Staatsanwaltschaft Köln im Verfahren gegen zwei Fotografen wegen falscher Beschuldigungen gegen Herbert Grönemeyer. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch für die beiden 37 und 39 Jahre alten Männer.

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Die beiden Männer sind vor dem Kölner Landgericht angeklagt, den Sänger zu Unrecht als gewalttätig gebrandmarkt zu haben. 

Die Angeklagten behaupten, Grönemeyer habe sie verletzt, der Sänger bestreitet das allerdings. 

Zu dem Vorfall soll es 2014 am Kölner Flughafen gekommen sein. Das Urteil soll Anfang März gesprochen werden.  

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