
© Erzbistum Köln
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Sie sehe bei ihm kein strafbares Handeln. Ermittlungen gegen den Kölner Erzbischof würden deshalb nicht eingeleitet, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Der Kardinal hält seit einem Jahr ein Gutachten zurück, wofür er rechtliche Bedenken anführt. Das in seinem Auftrag erstellte Gutachten untersucht den Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsvorwürfen. Ein neues Gutachten soll am 18. März veröffentlicht werden.
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