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Symbolbild
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Das Gericht hält den Luftreinhalteplan für Aachen rechtswidrig. Es sei mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis als Grundlage gearbeitet worden. Dabei sollten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorgesehen werden, das Gericht selber ordnete keine Fahrverbote an. Das Urteil gilt als richtungsweisend für die Entscheidung für Köln im September.
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