
© Foto: Daniel Dähling
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Brüsseler Platz
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Täglich zwischen 22 und 6 Uhr darf weder Alkohol getrunken noch mitgeführt werden. Auch die Außengastronomie darf weiterhin nur bis 22 Uhr öffnen.
Die Stadt reagiert damit auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Das hatte zuletzt entschieden, dass das kurzzeitig geltende nächtliche Verweilverbot am Brüsseler Platz unverhältnismäßig sei. Die Begründung: Die Stadt Köln habe andere Maßnahmen – wie insbesondere ein Alkoholverbot – gar nicht erst ausprobiert. Das will sie jetzt mit der erlassenen Allgemeinverfügung nachholen. (LE|Archivbild)
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