
Zwangsgelder sind ein ungewöhnlicher Schritt bei einer staatlichen Stelle. Aber offenbar notwendig, hatte kürzlich das Oberverwaltungsgericht entschieden. Und jetzt haben tatsächlich Anwohner des Brüsseler Platzes ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro gegen die Stadtverwaltung beantragt.
Es geht seit Jahren schon um den nächtlichen Lärm. Und der Stadt fehle es an einem Gesamtkonzept, sagt das Gericht. Selbst im Frühjahr bei kühlem Wetter hätten im März und April Messungen Lärmwerte knapp unter der Grenze zur Gesundheitsgefahr ergeben. Daher sei davon auszugehen, dass es Richtung Sommer unzumutbar laut werde.
Der Vorwurf des Gerichts: der Stadt fehlt ein Gesamtkonzept. Sie wisse also nicht, wie sich die bislang getroffenen Maßnahmen auf die vielen Lärmquellen auswirken. Das Kölner Verwaltungsgericht wird jetzt über den Antrag der Anwohner entscheiden. (DD)