
Stadt muss Wahlbezirke neu einteilen
(SR|Symbolbild) Die Stadt Köln hat vor der Kommunalwahl im September noch viel Arbeit vor sich. Das NRW-Verfassungsgericht hatte Ende Dezember wichtige Entscheidungen zu den Kommunalwahlen im Land getroffen. Unter anderem muss die Stadt jetzt einige Wahlbezirke neu einteilen.
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Konkret geht es um die Größe der Wahlbezirke. Bisher durften sie so eingeteilt werden, dass sie - bezogen auf die Einwohnerzahl - bis zu 25 Prozent größer oder kleiner waren als andere. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil dürfen sie jetzt nur maximal 15 Prozent größer oder kleiner sein. Für die Stadt bedeutet das: 15 Wahlbezirke müssen jetzt schnellstens neu eingeteilt werden, denn Ende Februar endet die Frist dafür. Hinzu kommt, dass auch die Kölner Parteien ihre Kandidaten neu aufstellen müssen.