
© (CCO)
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Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass sich große Menschentrauben um Straßenkünstlerinnen und -künstler bilden und dann Abstände nicht eingehalten werden. Das Verbot gilt laut Stadt in allen Fußgängerzonen im Bezirk Innenstadt, im Rheingarten, am Rheinboulevard und auf der Hohenzollernbrücke. Es gilt unter der Woche allerdings erst ab 15 Uhr. Freitags und am Wochenende von 10 bis 22 Uhr.
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