
Stadtarchiv-Einsturz: BGH hebt Urteil wegen Rechtsfehler auf
(MT|Symbolbild) Der Bundesgerichtshof hat erneut ein Urteil des Landgerichts Köln zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs aufgehoben. Der Fall gegen einen sogenannten Bauüberwacher wegen fahrlässiger Tötung muss nun neu aufgerollt werden. Der Grund ist ein Rechtsfehler.
Veröffentlicht: Montag, 30.05.2022 13:47
Nachdem die zuständigen Richter den Angeklagten schon mündlich wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt hatten, wurden sie in einem anderen Strafverfahren zum Einsturz des Stadtarchivs als Zeugen vernommen. Vom Fall des Bauüberwachers hätten sie darum ausgeschlossen werden müssen. Die bis dahin noch nicht erfolgte, schriftliche Urteilsbegründung hätten sie gar nicht vorlegen dürfen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil deshalb aufgehoben. Eine andere Kammer des Landgerichts muss den Fall darum jetzt neu verhandeln.