Anzeige
Stille am Feiertag
© Radio Köln
Teilen:

Stille am Feiertag

Der morgige Karfreitag gilt auch bei uns in Köln als stiller Feiertag. Das heißt, bis Samstag um 6.00 Uhr sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt.

Veröffentlicht: Donnerstag, 17.04.2025 05:03

Anzeige

Dazu zählen unter anderem Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Volksfeste, alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen. Darauf hat die Stadt nochmal hingewiesen.

Das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen verbietet am Karfreitag außerdem auch Wohnungsumzüge.

(PR|Symbolbild)

Anzeige
Anzeige
Anzeige