
© Radio Köln
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Dazu zählen unter anderem Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Volksfeste, alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen. Darauf hat die Stadt nochmal hingewiesen.
Das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen verbietet am Karfreitag außerdem auch Wohnungsumzüge.
(PR|Symbolbild)
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