
© Kölner Zoo/ Werner Scheurer
© Kölner Zoo/ Werner Scheurer
Stiller Feiertag: Was ist erlaubt und was nicht?
(DA|Symbolbild) Es ist Karfreitag und somit ein "stiller Feiertag". Normalerweise wären öffentliche Veranstaltungen wie Theater- oder Musikaufführungen deswegen jetzt verboten - wegen der aktuellen Corona-Beschlüsse finden die aber sowieso nicht statt.
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Unabhängig davon sind Wohnungsumzüge und Märkte am Freitag trotzdem nicht erlaubt. Anders sieht es aus bei den Städtischen Kölner Museen oder auch dem Zoo: Wer einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen kann und sich ein Ticket reserviert hat, kann sie trotz Feiertag besuchen.
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