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Symbolbild: Gerichtsakten
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Vor rund vier Jahren war der Mann wegen Totschlags nach einer Tat in einer Siegburger Diskothek zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nur zwei Monate zuvor war er bereits wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Angesichts seines besonders rücksichtslosen Verhaltens bestehe ein schwerwiegendes Interesse daran, den 28-Jährigen aus Deutschland fernzuhalten, so das Gericht. Auch dass seine Familie in Deutschland lebt, sei kein ausreichender Grund, um eine Abschiebung in die Türkei zu verhindern. (LE|SR|Symbolbild)
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