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Pflegekräfte protestieren vor der Kölner Uniklinik
© FW, Radio Köln
Pflegekräfte protestieren vor der Kölner Uniklinik
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Streik an Uniklinikum zulässig

(GL|Symbolbild) Dieses Urteil ist auch für Köln durchaus wichtig: Das Bonner Arbeitsgericht hat entschieden, dass die Streikmaßnahmen am Universitätsklinikum in Bonn zulässig sind. Damit weist das Gericht den Antrag des Universitätsklinikums Bonn auf eine einstweilige Verfügung zurück.

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Mit diesem Urteil ist ver.di weiter berechtigt, zu Streiks aufzurufen. Ver.di fordert Entlastung für das Personal an den Unikliniken. Diesen Streik wollte die Bonner Uniklinik verbieten lassen.

Laut Arbeitsgericht werde die Lage für betroffene Patienten zwar immer dringlicher - allerdings werde die Notdienstvereinbarung eingehalten. Der Streik sei somit verhältnismäßig.

Ver.di begrüßt die Entscheidung. Die Gewerkschaft ruft die Beschäftigten der sechs Unikliniken in NRW - also auch der Uniklinik Köln - seit über sieben Wochen zum Streik auf, um in einem neuen Tarifvertrag „Entlastung“ durchzusetzen.

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