
© Radio Köln / Domingo
© Radio Köln / Domingo
Anzeige
Die Stadt hatte darin den Antrag einer Bewerberin aus formellen Gründen abgelehnt - diese legte daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht vor, um gegen ihren Ausschluss vom Verfahren vorzugehen. Dem hat das Gericht aber nicht stattgegeben. Der Ausschluss der Bewerberin ist laut Gericht rechtsmäßig: Sie habe sich nicht an die Anforderungen gehalten und zum Beispiel ein Dokument erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht. Das hatte die Stadt aber vorher ausdrücklich ausgeschlossen. Die Stadt ist laut eigenen Angaben momentan dabei, die eingegangenen Bewerbungen zu prüfen. In der kommenden Woche soll entschieden werden, wer die Deutzer Kirmes in diesem Jahr ausrichten darf.
Anzeige