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Kühlschrank mit Lebensmitteln
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Der DEHOGA soll laut einer Mitteilung Falschaussagen über die Online-Plattform zurückziehen.
Der DEHOGA soll behauptet haben, die Veröffentlichung von Hygiene-Kontrollberichten auf dem Verbraucherportal sei "rechtswidrig". Auch die Stadt Köln ist der Argumentation des DEHOGA offenbar gefolgt. Auf Radio Köln-Anfrage hieß es von der Stadt, das Verbraucherschutzamt habe Hinweise verschickt, nach denen die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersagt sei.
Künftig werde dieser Hinweis aber nicht mehr verwendet, so die Stadt. Auf dem Online-Portal kann man einen Antrag stellen, um die Hygiene in Restaurants und Bäckereien überprüfen zu lassen.
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