
© Radio Köln, Waltel
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Das Gericht gibt damit einem Taxiunternehmer aus Junkersdorf recht. Mit dem Urteil darf der Konzern die Fahrvermittlungsapp für Mietwagen nicht mehr verwenden. Die App von Uber verstößt gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz. Das besagt, dass Kunden Wagen nur über die jeweilige Taxi-Zentrale buchen dürfen. Mietwagen dürfen, anders als Taxis, nicht irgendwo auf einen Fahrgast warten, sondern müssen immer wieder zu einer Zentrale zurückfahren. Das Unternehmen hält sich offenbar aktuell noch nicht an das Urteil und vermittelt weiter Fahrten auf diese Art.
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