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Teil-Lockdown ab 2. November
© Pixabay/ KlausHausmann
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Teil-Lockdown ab 2. November

(PR|Symbolbild) Kanzlerin Merkel hat am Mittwoch mit den Länderchefs strengere Corona-Regeln beschlossen. Es wird einen Teil-Lockdown geben.

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In der Öffentlichkeit dürfen wir uns ab Montag nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen aufhalten.

Bund und Länder wollen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Gastronomiebetriebe für den restlichen Monat schließen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen, Kantinen sollen offen bleiben dürfen. Der Einzelhandel und auch etwa Friseure dürfen offen bleiben, unter speziellen Auflagen, genauso dürfen Gottesdienste unter Auflagen weiter stattfinden.

Theater, Opern oder Konzerthäuser sind bis Ende November geschlossen. Auch Freizeit- und Amateursport darf nicht mehr betrieben werden. Der Profisport darf nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Das gilt auch für die Fußballbundesliga.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen zu verzichten. Übernachtungsangebote dürfen nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Schulen und Kindergärten sollen trotz der stark steigenden Corona-Zahlen auch im November verlässlich geöffnet bleiben.

Mindestens diese Regeln gelten laut Merkel für ganz Deutschland, damit also auch für Köln. Ob es eventuell noch strengere Regeln in Köln geben wird, entscheidet sich am Freitag.   

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Hier nochmal alle Beschlüsse in voller Länge:

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