
© Pixabay|Pexels (CC0)
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Eine Frau hatte Beschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Das Gericht hatte ein Bußgeld gegen die Frau verhängt. Doch das Oberlandesgericht stellt klar, es mache keinen Unterschied, ob Autofahrende das Handy in der Hand halten oder zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt haben. Die Gefahr, dass das Handy herunterfallen könnte, sei Grund genug, um abgelenkt zu sein.
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