
© Radio Köln
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Symbolbild: Gerichtsakten
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Die Angeklagte setzt in ihren Kölner Geschäftsräumen Telefonistinnen ein, die Telefonsex im Schichtbetrieb anbieten. Diese wurden von ihr als freiberufliche Mitarbeiterinnen geführt. Da die Angeklagte die Arbeit aber mit Videokameras überwacht, die Gespräche mit den Kunden aufgezeichnet und die Frauen in ihre Arbeitsorganisation eingebunden hat, spreche das gegen eine Freiberuflichkeit und für ein Angestelltenverhältnis.
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