
© Daniel Dähling
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Schon 2022 hatte die Bundesnetzagentur der Telekom das zu diesem Jahr auferlegt. Ziel dabei war die Beschleunigung des Glasfaserausbaus in Deutschland. Dagegen hatte die Telekom geklagt. Die Bundesnetzagentur habe nicht geprüft, ob dadurch der Markt behindert oder die Interessen der Endnutzer beeinträchtigt werden, hieß es. Dieser Argumentation ist das Kölner Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Denn hätte der Eilantrag der Telekom Erfolg, würde der beschleunigte Ausbau breitbandiger Netze in Deutschland damit unterbunden. Der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
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